Das Dienstleistungsangebot unserer Kanzlei ist ausgerichtet auf den Rechtsberatungsbedarf von Privatleuten, Handwerkern sowie von kleinen und mittleren Unternehmen. Unsere Schwerpunkte sind:
Die meisten unserer Mandanten schätzen das persönliche Gespräch, zumal Besprechungstermine bei uns sehr kurzfristig vergeben werden und die Kanzlei sehr gut mit dem Auto angefahren werden kann ("Anwaltskanzlei mit Autobahnanschluss", direkt an der Autobahnausfahrt A73 Forchheim-Süd, "Das blaue Haus neben McDonalds", Parkplätze im Hof – Fahrzeit beispielsweise ab Erlangen unter 10 Minuten). Hinzu kommen unsere großzügigen Kanzlei-Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 09.00 – 12:00 und 14:00 - 17.00 Uhr, Freitag bis 12:00 UHR; Anwaltssprechzeiten nach Vereinbarung (08:00 – 20:00 Uhr); nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten.
RA Rolf Hörnlein vor Amtsgericht Forchheim
Rechtsanwalt
Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt
freier Mitarbeiter
Der Kanzlei-Gründer und freier Mitarbeiter, Rechtsanwalt Rolf Hörnlein, ist seit 05.12.1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither arbeitet er ununterbrochen als Rechtsanwalt. Seit dem 27.10.1997 besitzt er auch Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht. Schließlich ist RA Hörnlein auch als Gütestelle nach Bayerischem Schlichtungsgesetz registriert.
Im Laufe der mehr als 35-jährigen Rechtsanwaltstätigkeit hat RA Hörnlein praktisch alle Rechtsgebiete kennengelernt. Er hat sich aber zunehmend spezialisiert, und bearbeitet bevorzugt bestimmte Rechtsgebiete. Ein ausgesprochener Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist seit vielen Jahren das Ehe- und Familienrecht. Eng damit zusammen hängt auch die Beratung zu Fragen des Erbrechts. Seit vielen Jahren gewachsen ist auch die Schwerpunkttätigkeit im Arbeitsrecht. Seine derzeitigen Interessenschwerpunkte sind weiterhin das Verbraucherrecht, hier insbesondere das Kaufrecht, auch unter Berücksichtigung von Internet-Einkäufen. Er leitet auch die (Verbraucher-) Insolvenzabteilung der Kanzlei. Außerdem betreut er seit Jahren (sozusagen als juristisches Hobby) Anmeldungen von Marken, Patenten und Ähnlichem, sowohl für Deutschland, als auch europaweit.
Die Zulassung als amtliche Gütestelle eröffnet für RA Hörnlein die Möglichkeit, zeit- und kostengünstig vollstreckbare Titel zu schaffen, ohne dass ein Prozess geführt werden muss, und zwar auch außerhalb des Geltungsbereiches des Bayerischen Schlichtungsgesetzes.
Seit Juli 2006 arbeitet RA Hörnlein mit mehreren Kollegen/innen in der Anwaltskooperation "Hörnlein Rechtsanwälte" zusammen. Auch diese Rechtsanwälte bieten qualitätsbewusste, mandantenorientierte Rechtsberatung zu fairen Preisen. Er ist freier Mitarbeiter. Eine enge Kooperation, insbesondere in Sozialrechtsfragen besteht mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Bauer. Auch kooperiert die Kanzlei mit Frau Rechtsanwältin Heupel-Hoyer.
Der neue Kanzlei-Inhaber, Rechtsanwalt Denis Ksiazek, hat die Kanzlei zum 01.01.2019 übernommen. Ein ausgesprochener Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Mietrecht. Seit vielen Jahren gewachsen ist auch die Schwerpunkttätigkeit im Arbeitsrecht. Hierzu hat Herr Rechtsanwalt Denis Ksiazek diverse Kurse besucht. Herr Rechtsanwalt Denis Ksiazek bearbeitet auch weitere Rechtsgebiete, wie das allgemeine Zivilrecht, Sozialrecht oder IT-Recht.
Unser Mitarbeiterteam besteht aus mehreren Rechtsanwaltsfachangestellten und Azubis. Auch geben wir immer wieder gerne Praktikanten und Referendaren die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Ständige Fortbildung ist für alle Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei selbstverständlich, u.a. durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
Wir wollen, dass Sie mit unserer Beratung zufrieden sind! Deshalb übernehmen wir nur Mandate, wenn wir in den entsprechenden Rechtsgebieten auch kompetent sind. Jede(r) in unserem Team hat fachliche Schwerpunkte, die sie/er bevorzugt bearbeitet. Wir stellen unsere gesamte Arbeit unter den Grundwert „Achtung vor den Menschen". Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Wir stecken Sie nicht in irgendeine Schublade. Wir versuchen, gerade Ihr Problem zu lösen.
Ein deutlicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge sind hier die gängigsten Themen. In der Regel werden diese Mandate von Rechtsanwalt Hörnlein bearbeitet, der Fachanwalt für Familienrecht ist. Gerade im Familienrecht bemühen wir uns, Konflikte auf der Sachebene auszutragen und möglichst zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. Gerne beraten wir auch im Vorfeld, um später denkbare Konflikte weitgehend auszuschalten. So beraten wir über Eheverträge, durch die rechtliche Beziehungen der Eheleute während der intakten Ehe nach ihren eigenen Vorstellungen geregelt werden (und die zumeist auch für das eventuelle Scheitern der Ehe Regelungen enthalten).
Des Weiteren ist Rechtsanwalt Hörnlein schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Beratung bezüglich der eigenen Vermögensvorsorge über den Tod hinaus unter Beachtung schenkungs- und erbschaftssteuerlicher Regelungen, Entwurf von Testamenten, Überlassungs- und Erbverträgen, Beratung Hinterbliebener - insbesondere in Sachen Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsrecht - wird geleistet. Außerdem übernehmen wir auf Wunsch die Nachlassverwaltung oder die Auflösung von Erbengemeinschaften.
Im Arbeitsrecht nehmen wir sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber wahr. Das wichtigste Thema für Arbeitnehmer ist offensichtlich der Kündigungsschutz (Achtung: Frist drei Wochen ab Zugang der Kündigung!) und ausstehende Zahlungen. Für Arbeitgeber entwerfen wir vor allem Arbeitsverträge und bereiten Kündigungen rechtssicher vor.
Wir wickeln Unfallschäden für Sie ab. In der Regel ist dies für die Mandanten kostenlos. Hier bieten wir einen besonderen Service: Auf Wunsch erhalten Sie einen Besprechungstermin noch am Unfalltag. Sie können deshalb die Weichen für die Durchsetzung des Schadensersatzes richtig stellen. Außerdem beraten und vertreten wir Sie auch in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen. Last but not least sind auch Autokauf und Leasing unsere Sache.
Komplizierte, häufig geänderte Bestimmungen prägen das Mietrecht. Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen führen immer wieder zu Unmut und sind Gegenstand unserer Beratung und Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter, und sind außerdem Vertragsanwälte des "Mieterbeistand e.V."
Rechtsanwalt Hörnlein ist als Gütestelle nach Bayerischem Schlichtungsgesetz registriert. Dadurch können von Rechtsanwalt Hörnlein in allen Rechtsgebieten, unabhängig von der Höhe der Forderung, und ohne Einschaltung von Gerichten Einigungen beurkundet werden, die ihrerseits als Vollstreckungstitel geeignet sind. Der Weg über die Schlichtung ist nicht an Formen und Fristen gebunden, es gibt (unabhängig vom Streitwert) keinen Anwaltszwang, das Verfahren wird unbürokratisch gehandhabt und ist kostengünstig. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens hat die gleichen Rechtswirkungen wie eine Klage vor Gericht, auch wenn es letztendlich nicht zur Einigung kommt, insbesondere wird die Verjährung mit der Einleitung des Schlichtungsverfahrens gehemmt.
Überschuldeten Menschen können wir durch den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung, notfalls durch die Einleitung eines gerichtlichen Verbraucher-Insolvenzverfahrens, einen Weg aus der Schuldenfalle weisen.
Für Handwerker, Freiberufler und Firmen sind wir insbesondere im Forderungsmanagement tätig (Beitreiben ausstehender Rechnungen). Wir arbeiten nach dem Qualiform®-Prinzip (qualitätsorientiertes Forderungseinzugsmanagement). Hier wird die Routine des Inkassos mit der Erfahrung des Rechtsanwalts kombiniert. Die Anwaltstätigkeit nach dem Qualiform®-Prinzip ist meist für den Mandanten kostenfrei.
Weitere Informationen, z. B. über weitere von uns bearbeitete Rechtsgebiete, unsere Anwälte und unsere Kanzlei erhalten Sie unter www.hoernlein-rae.de.
Schildern Sie uns Ihr Problem, und wir sagen Ihnen, was die Beratung kostet. Sind Sie mit dem Preis einverstanden, beraten wir Sie gern online. Sie erreichen uns formlos per E-Mail oder über das von uns bereitgestellte Formular.
Wünschen Sie die Berechnung von Unterhalt ohne vorherige Besprechung? Dafür haben wir den Unterhalts-Schnell-Check entwickelt. Der Unterhalts-Schnell-Check befähigt Sie dazu, Ihre Unterhaltssituation rechtssicher abzuschätzen. In der Basisversion kostet Sie der Unterhalts-Schnell-Check nur 50,00 €. Bei den höherwertigen Versionen des Unterhalts-Schnell-Checks ist außerdem ein Gutschein für individuelle anwaltliche Beratung beigefügt. Sie geben uns die notwendigen Fakten bekannt und ermächtigen uns zum Einzug der Kosten und bekommen im Anschluss schnellstens den Check übersandt.
Sie sind Handwerker, Freiberufler, Unternehmer und haben Forderungen bei säumigen Schuldnern einzutreiben? Das können wir für Sie übernehmen. Dazu können Sie uns online beauftragen, für Sie nach dem Qualiform®-System tätig zu werden.
Qualiform® steht für qualitätsorientiertes Forderungsmanagement. Dieses System verbindet die Routine des Inkassos mit der Erfahrung des Anwalts, damit Sie schnell zu Ihrem Geld kommen. Informationen zum Qualiform®-Beitreibungs-System erhalten Sie hier.
Rechtsanwälte rechnen mit ihren Mandanten entweder aufgrund einer getroffenen Vergütungsvereinbarung ab, oder auf der Basis einer gesetzlichen Regelung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz=RVG).
Die gesetzlichen Regelungen sehen oft hohe Pauschalpreise vor und sind in aller Regel abhängig vom sog. Gegenstandswert. Sie gelten als wenig einsichtig, schlecht vorhersehbar und mandantenunfreundlich. Für die außergerichtliche Beratung einschließlich der Erstellung von Gutachten gibt es seit 01.07.2006 keine gesetzliche Regelung mehr.
Wir schlagen unseren Mandanten deshalb grundsätzlich vor, Zeithonorar zu vereinbaren. Nur die Zeit, die der Anwalt tatsächlich für Sie arbeitet, sollen Sie auch bezahlen. Die Arbeit der anwaltlichen Hilfskräfte wird nicht gesondert vergütet. Die Zeiteinheit, die der Abrechnung zugrunde gelegt wird, beträgt 5 Minuten. Derzeit sind für angefangene 5 Minuten Anwaltsarbeitszeit 17,50 € zu bezahlen (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %).
Für die Erstberatung gilt ein Sonderpreis: Die Erstberatung bis 15 Minuten Dauer kostet höchstens 50,00 € (inkl. Umsatzsteuer). Die Preisangaben gelten für Mandate mit Wert bis 50.000,00 € (wirtschaftlicher Wert, mindestens aber Wertberechnung nach §§ 3 ff. ZPO).
Erschöpft sich die anwaltliche Tätigkeit in der Eingangsberatung (Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?, Können wir Ihnen helfen?, Was kostet unsere Tätigkeit?) zahlen Sie nichts (gesetzlich ist mit der Informationsaufnahme bereits eine Anwaltsgebühr angefallen). Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Im Prozess sind die gesetzlichen Gebühren nach RVG als Mindestgebühr vorgeschrieben und vereinbart. Für die vereinbarten Honorare (auch für die ggf. als Mindestgebühr vereinbarten gesetzlichen Gebühren) gilt: Einmal verdiente Honorare werden auf spätere Anwaltsgebühren nicht angerechnet, auch wenn diese oder die späteren Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.
der Kanzlei Hörnlein Rechtsanwälte
gültig seit 01.10.2018
Die Kanzlei bietet grundsätzlich die Berechnung der Anwaltsgebühren nach Zeitaufwand an. Voraussetzung ist der Abschluss einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung
Hinzu kommen Auslagen (Post- und Telekommunikationsauslagen werden pauschal mit 20% vom Honorar berechnet, höchstens jedoch 20,00 € je Verfahrensabschnitt (Angelegenheit).
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den vereinbarten Zeithonorarsätzen bereits enthalten.
Hinweise
Unter Wert verstehen wir dabei den wirtschaftlichen Wert, den Ihr Rechtsproblem für Sie hat. Geht es beispielsweise um die vorzeitige Kündigung eines Mietvertrags, sind die anfallenden Mieten zwischen dem gewünschten vorzeitigen Termin und dem regulären Endtermin maßgebend. Die Wertuntergrenze sind die im Zivilprozess nach §§ 4 ff. ZPO zu ermittelnden Werte.
Post- und Telekommunikationsauslagen werden nicht berechnet, wenn das Mandat vollständig mit elektronischen Medien abgewickelt werden kann (Telefon, E-Mail, Fax).
Einmal verdiente Honorare aufgrund dieser Vereinbarung werden auf spätere Anwaltsgebühren nicht angerechnet, auch wenn die späteren Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.
Die Zeithonorarvereinbarung gilt auch in gerichtlichen Verfahren, jedoch wird dort als Mindesthonorar die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung vereinbart.
Sofern Dritte, wie Rechtsschutzversicherungen oder Gegner, Anwaltshonorare erstatten müssen, wird das gesetzliche Honorar als Mindesthonorar vereinbart.
Soweit die vereinbarten Honorare und Auslagen höher liegen als die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, müssen erstattungspflichtige Dritte in der Regel nicht den vollen Betrag erstatten.
Sofern wir auf Ihren Wunsch Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart haben, oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie Folgendes wissen: Im RVG und seinen Anlagen sind für verschiedene Tätigkeitsbereiche die Anwaltsgebühren vorgegeben. Meistens sind diese abhängig vom Wert der anwaltlichen Tätigkeit, häufig (aber nicht immer!) auch von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und weiteren Kriterien.
Wer nicht in der Lage ist, die Kosten für die Rechtsberatung oder die anwaltliche Tätigkeit zu bezahlen, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Für die Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit gibt es die Beratungshilfe. Der Berechtigungsschein ist schon vor dem Gang zum Anwalt beim Wohnsitz-Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) zu beantragen und soll sofort bei Beginn der Beratung dem Rechtsanwalt vorgelegt werden. Beratungshilfe gibt es auch für die Beratung, ob ein Prozess geführt werden soll. Für gerichtliche Verfahren steht die Prozesskostenhilfe zur Verfügung, die wir auf Ihren Wunsch hin beantragen werden. Bitte sprechen Sie uns sofort bei Beginn des Gespräches darauf an, wenn Sie eine dieser staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen wollen. Erhalten Sie staatliche Hilfen, rechnen wir mit der Staatskasse unmittelbar ab.
Hörnlein Rechtsanwälte Inhaber Denis Ksiazek
Daimlerstr. 28
91301 Forchheim
Telefon: 09191 736111 09191 736111